Freitag, 11. November 2016

Gedanken über Bundesteilhabegesetz und Behindertenpolitik in Deutschland

Hallo ihr lieben ich bin's wieder euer Master on Wheels,

heute schreibe ich mal über mein Eindruck der Behindertenpolitik (Sozialpolitik) in Deutschland. Ich möchte mich bei allen im voraus entschuldigen, wenn ich nicht ganz "political correct" schreibe. Wie ich ja gestern schon in meinem ersten Blog erwähnt habe, habe ich ein langes Einrichtungsleben hinter mir. Als Jugendlicher habe ich die Sachen hingenommen wie sie allgemein in meinem Umfeld vertreten wurden sind. Zum Beispiel habe ich im Alter von 18 Jahren, als ich das erste Mal wählen durfte, weil ich politisch noch nicht so gebildet war und ich selbst praktizierender Katholik bin die Christlich Demokratische Union gewählt. Aber ich möchte betonen, dass ich zu dieser Zeit noch politisch total ungebildet war und noch nicht festgestellt habe, dass die CDU die Interessen von sozialbenachteiligten Personen ziemlich unzureichend in ihren Blick nimmt. Erst Jahre später habe ich erfahren, dass die CDU bei der Einführung in Artikel 3 GG des Benachteiligungsverbotes (Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden) vehement gegen diesen Passus war. Wie ich in meinem Einleitungsblog schon geschrieben habe, habe ich meine Politikrichtung gewechselt und vertrete nun eine sozialpoltisch korrekte Meinung (meiner Meinung nach). Die Behindertenpolitik in Deutschland heute vertritt meiner Meinung nach keine menschenrechtlich tolerierbaren Standpunkte. Aber es gibt Institutionen die aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sich der herrschenden Meinung unterwerfen und somit ein großen Stück vom Kuchen abbekommen. Aber wenn man sich mal vor Augen führt, dass es Menschen in Deutschland gibt die einer vollen Erwerbstätigkeit nachgehen aber behinderungsbedingt auf 24h Assistenz angewiesen sind, fast auf Sozialhilfeniveau leben, ist es ein äußerst kritisch zu betrachtender Zustand unseres Sozialstaatprinzips in Deutschland. Umso mehr, wenn man sich die aktuelle Diskussion unseres Bundesteilhabegesetz hier zu Lande anschaut. Ich möchte jetzt mal einen Punkt herausgreifen, der mir sehr aufstößt. Die Politik möchte unter anderem, unter dem Deckmantel der Zumutbarkeit, dass Menschen mit Assistenzbedarf ihre Assistenz in einem sogenannten Pooling in Anspruch nehmen. Ich möchte mal versuchen zu erläutern was dies meiner Meinung nach bedeutet, stellen sie sich vor ein 29Jähriger Mann, so wie ich es bin möchte Abends auf die Piste gehen, aber angenommen er hat einen Freund der vielleicht so um die 50 ist und dieser geht vielleicht gern in die Oper. Was passiert wenn in einer Großraumdiskothek eine Houseparty ansteht oder HipHop. Der 29Jährige verabredet sich vielleicht mit Freunden und der 50Jährige Freund will in die Oper. Und die beiden die auf ständige Assistenz angewiesen sind müssen diskutieren "gehe ich jetzt in den Club?". Dann ist etwaiger Streit vorprogrammiert. Aber auch schon in der ganz normalen Wohnsituation wäre das ein Pulverfass. Stellen sie sich vor sie streiten sich mit ihrem Mitbewohner und sie gehen sich tierisch auf die Nerven. Was bei einer guten Freundschaft unweigerlich mal vorkommen kann. Dann sind sie dort trotzdem weiterhin gezwungen in einem Raum zu bleiben oder schreiben wir es etwas breiter, an einem Ort zu bleiben obwohl sie sich gerade mal an die Gurgel gehen wollen. Das ist doch menschlich gesehen ein nicht zu akzeptierender Zustand. Das wird jeder verstehen, der eine eigene Wohnung hat und einen Freundeskreis. Das müssen sich auch mal die zuständigen Politiker vor Augen führen. Aber ein anderer Standpunkt den ich in einem kurzen Beispiel mal erläutern will ist ein Fall den ich im Internet gelesen habe. Ein Student mit einem 24 stündigem Assistenzbedarf hat um sein Studium zu finanzieren, dass ihn vielleicht später mal wirtschaftlich unabhängig macht 15.000 Euro angespart. Nun ist er zur Durchführung seines Studiums auf eine durchgehende Assistenz angewiesen. Sein Sozialleistungsträger war oder ist der Meinung, dass er sein angespartes Geld erst für die Assistenz aufbrauchen soll. Und somit wäre der betroffene Mensch nur noch sehr eingeschränkt in der Lage sein Studium zu finanzieren nur weil er behindert ist. Soweit ich informiert bin wurde/wird dieser Fall gerade vor dem Bundessozialgericht verhandelt. Dabei müsste es doch jedem einleuchtend sein, dass kein Mensch sich seine Behinderung aussucht, sondern dass der Hilfebedarf nur dadurch entsteht, weil man ein ganz normales Leben wie jeder andere Mensch in unserem schönen Land leben möchte. Aber ich habe noch ein aktuelles Beispiel aus meinem eigenen Erfahrungsschatz wie ich euch ja schon gestern geschrieben habe, hatte ich eine Verhandlung betreffend meiner Assistenz vor dem LSG Rheinland-Pfalz dort waren unter anderem mein Rechtsanwalt und meine Casemanagerin, aber auch zwei Vertreter meines Leistungsträgers anwesend. Es wurde viel hin und her diskutiert was ich nicht in einzelnem hier erläutern möchte. Aber eine meiner Meinung nach prägnante Situation war folgende: die Vertreterin der Pädagogikabteilung versucht anhand des Beispieles, dass ich bei einem Termin vor 2 Jahren zur Bedarfsermittlung im Vorfeld in der Klinik war weil ich Darmschwierigkeiten hatte das als negativ darzustellen. Die Vertreterin des Leistungsträgers versuchte dies so darzustellen, als wenn dies ein Grund wäre, weshalb ich nicht allein in der Wohnung leben könnte. Aber, dass ich dieses Problem schon sehr lange in meinem Leben habe und auch in der vollstationären Einrichtung hat sie nicht in den Blick genommen.

Euer Master on Wheels, ich rolle mit meinem Besten!

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